Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen mir – im folgenden Agentur genannt – und dem Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Diese geltend auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegen stehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn Sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Alle Angebote der Agentur sind freibleibend.

Mit Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.

Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Von der vertraglichen Vergütung sind nur die in der Auftragsbestätigung der Agentur angeführten Leistungspositionen und Mengen erfasst.

Nach Vertragsabschluss vom Kunden erteilte Sonder- und Zusatzaufträge sind der Agentur gesondert zu vergüten.

Auslagen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen Dritter sowie die Einschaltung von Subunternehmern, Künstlern, etc. werden dem Kunden gesondert
in Rechnung gestellt, sofern nicht anderweitig vereinbart (Festpreis).

Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines weiter-
gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistung über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits
erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine
Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

Kommt es zu Änderungen oder auch Abbrüchen von Aufträgen, Arbeiten oder dergleichen durch den Kunden, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die Agentur wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, dies gilt auch wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern.

Alle zu erbringenden Leistungen der Agentur, wie sie sich aus dem Vertrag ergeben, insbesondere alle Vorentwürfe, Skizze, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und
elektronische Dateien, sind vom Kunden zu Überprüfen und binnen 5 Werktage ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtfertiger Freigabe gelten die
Leistungen als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde stellt der Agentur zeitnah und vollständig alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Die Agentur wird alle Arbeitsunterlagen sorgsam behandeln und von dem Zugriff Dritter schützen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Urheber-, Kennzeichenrechte und sonstiger Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet dementsprechend nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur
erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Verstöße gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechtes und der
speziellen Werberechtsgesetze gehen somit zu Lasten des Kunden.

Sollten der Agentur im Rahmen des Projektes rechtliche Risiken offenkundig werden, so ist die Agentur verpflichtet, auf diese hinzuweisen. Die Agentur hat solche
Bedenken gegenüber dem Kunden unverzüglich in schriftlicher Form bekannt zu geben. Wenn die Agentur trotz Anmeldung von Bedenken und auf ausdrücklichen Wunsch
des Kunden weitergehend tätig wird, stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

Die Agentur haftet insbesondere nicht wegen der in den Maßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden, auch nicht für die patent-,
urheber-, und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

Die Haftung der Agentur wird auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden beschränkt. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Hat die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Aufträge an Dritte erteilt, so erfolgt dies im Auftrag im Namen und auf Rechnung des Kunden. In diesem Falle
haftet die Agentur weder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Kunden oder des Dritten, noch für dessen Bonität, die sie nicht geprüft hat. Der
Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter frei.

Alle Leistungen der Agentur, insbesondere Arbeitsunterlagen, Aufzeichnungen und elektronische Daten verbleiben im Eigentum der Agentur und sind, auf Verlangen der Agentur vom Kunden herauszugeben.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des vollständigen Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Vertragszweck und für die vereinbarte Nutzungsdauer an allen von der Agentur im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten. Die Nutzung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus gehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte sind nur übertragbar, soweit dies nach deutschem Recht möglich ist.

Leistungen die im Rahmen des Auftrages erbracht werden, sind in Ansehung des Urheberrechtsgesetzes persönliche geistige Schöpfungen. Dies gilt auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erschaffenen Werbemittel angemessen und branchenüblich zu signieren. Sie darf den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Sowohl die Signierung, als auch die Nutzung für Eigenwerbung kann durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Weder der Kunde, noch ein vom Kunden beauftragter Dritter ist berechtigt, die Arbeiten der Agentur im Original oder bei der Reproduktion zu ändern. Auch Nachahmungen von Teilen des Werkes sind unzulässig. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlungen steht der Agentur für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein zusätzliches Honorar in Höhe des zweifachen Satzes des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Sofern nicht anderweitig geregelt, bedarf die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte der Einwilligung der Agentur.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Herne, wenn Agentur und Kunde Kaufleute sind oder einer von ihnen keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.

Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.